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   BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93   

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BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93 (https://dejure.org/1994,2468)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1994 - 1 D 19.93 (https://dejure.org/1994,2468)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1994 - 1 D 19.93 (https://dejure.org/1994,2468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90

    Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ 1991, 259 = ZBR 1991, 216>).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Milderungsgrund aber auch dann in Betracht kommen, wenn ein Beamter unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. z.B. Urteil vom 9. Oktober 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1988 - 1 D 8.88

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    Maßgebend ist insoweit die subjektive Einschätzung des Beamten (Urteil vom 24. August 1988 - BVerwG 1 D 8.88 - ).

    Anders als beim Milderungsgrund der wirtschaftlichen Notlage kommt es bei diesem Milderungsgrund nicht darauf an, ob der Beamte seine finanzielle Situation - hier: durch eine aufwendige Auslandsreise und eine möglicherweise unbedachte Haushaltsführung - selbst verschuldet hat (Urteil vom 24. August 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 72.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer Unterschlagung im Amt - Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    Nach der Rechtsprechung gehört zur einmaligen Gelegenheitstat ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit oder Spontaneität (Urteil vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - ).

    Für die hier vertretene Auffassung spricht auch, daß der Milderungsgrund eine unüberlegte, kurzschlußartige Reaktion des Beamten voraussetzt (Urteil vom 8. Februar 1984, a.a.O).

  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - NVwZ-RR 1994, 218>).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91

    Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ 1991, 259 = ZBR 1991, 216>).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 D 37.91

    Disziplinarrecht - Zugriff auf anvertrautes Geld - Milderungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    Ein Absehen von der Dienstgradherabsetzung als zweitschwerster Disziplinarmaßnahme hat der Senat insbesondere dann als gerechtfertigt angesehen, wenn mehrere Milderungsgründe zusammentreffen oder über die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Milderungsgrundes hinaus besondere Umstände vorliegen, die sich von anderen Fällen einer Maßnahmemilderung deutlich abheben (Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 - NVwZ-RR 1993, 42>).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87

    Absehen von der Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    In mehreren Urteilen hat der Senat vielmehr eine Mahnung zur Bezahlung einer seit längerem fälligen Forderung (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 1 D 79.80 -) oder die Befürchtung ausreichen lassen, bei Nichterfüllung einer monatlichen Tilgungsrate werde das gesamte Darlehn zur Rückzahlung fällig (vgl. Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 -).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 1 D 79.80

    Verhängung der Regelmaßnahme der Dienstentfernung - Annahme einer einmaligen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
    In mehreren Urteilen hat der Senat vielmehr eine Mahnung zur Bezahlung einer seit längerem fälligen Forderung (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 1 D 79.80 -) oder die Befürchtung ausreichen lassen, bei Nichterfüllung einer monatlichen Tilgungsrate werde das gesamte Darlehn zur Rückzahlung fällig (vgl. Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 -).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416

    Verletzung des Postgeheimnisses im Beamtenverhältnis - Zurückstufung

    Dieser Milderungsgrund liegt vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt hat (BVerwG, U.v. 4.7.2000 - 1 D 33/99 - juris; U.v. 15.4.1994 - 1 D 19.93 - juris).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

    Voraussetzung für die Annahme dieses Milderungsgrundes ist eine plötzlich entstandene Versuchungssituation, in der der Beamte situationsbedingt versagt hat (urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.) gehört zur einmaligen Gelegenheitstat ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontaneität.

    Ferner liegt kein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis vor, das ihn in Versuchung hätte bringen können, sich an der Postsendung zu vergreifen (vgl. Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Der Beklagte hat nicht dargelegt, dass das Oberverwaltungsgericht in dem Berufungsurteil einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der einem Rechtssatz widerspricht, den der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in den bezeichneten Urteilen vom 15. März 1994 (BVerwG 1 D 19.93), vom 26. Februar 1997 (BVerwG 1 D 16.96) und vom 19. Februar 2003 (BVerwG 1 D 14.02) zu derselben Rechtsnorm oder demselben Rechtsgrundsatz aufgestellt hat (vgl. zur Divergenz: Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise dann fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Der Milderungsgrund kommt auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter alltäglicher Diensttätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an fremdem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

    Es muß also für ihn - zumindest aus seiner subjektiven Sicht - eine Zwangslage bestanden haben (Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - BVerwG DokBer B 1994, m.w.N.).

    Da die Möglichkeit, auf das im Stahlschrank verwahrte Geld zugreifen zu können, für den Beamten im Rahmen seiner täglichen Dienstgeschäfte bestand, könnte eine Versuchungssituation nur durch ein sonstiges, von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis entstanden sein (vgl. Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.; Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - BVerwGE 86, 336 <339 f. [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = BVerwG DokBer B 1990, 329 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = ZBR 1991, 216>).

    Zwar ist Kennzeichen des Milderungsgrundes ein situationsbedingtes Versagen, d.h. daß der Beamte der (Versuchungs-)-Situation nicht gewachsen war und ihr spontan erlegen ist (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 -).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.755

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9 +Z); Zugriffsdelikt;

    Dieser Milderungsgrund liegt vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt hat (z.B. BVerwG, U.v. 4.7.2000 a.a.O.; U.v. 15.3.1994 - 1 D 19.93 - juris).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Dies kann etwa der Fall sein bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Mahnung oder gar Drohung durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Zwar kommt es für das Vorliegen des Milderungsgrundes nicht entscheidend darauf an, für welche Zwecke das in einer bestehenden Versuchungssituation zugeeignete Geld verwendet wird (vgl. Urteil vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

    Voraussetzung für diesen Milderungsgrund ist eine plötzlich entstandene besondere Versuchungssituation, in der der Beamte - situationsbedingt - versagt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Auch liegt kein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis vor, das ihn in Versuchung hätte bringen können, sich an den Briefsendungen zu vergreifen, so etwa ein plötzlich eintretender Bedarf oder der Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - m.w.N.).

    Eine solche von außen auf den Beamten einwirkende Situation ist dadurch gekennzeichnet, daß sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eingetretenen Bedarf oder z.B. einer Mahnung oder gar Drohung durch Gläubiger Rechnung zu tragen (vgl. auch Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Der vom Bundesdisziplinargericht angenommene Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat setzt voraus, daß der Beamte aufgrund einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 22. Februar 2000 - BVerwG 1 D 58.97 - Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn -

  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines

  • OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 D 30.02

    Bundesbahnobersekretär (Zugbegleiter); Zugriff auf eingezogene Fahrgelder in Höhe

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts

  • VG Ansbach, 25.11.2015 - AN 13b D 15.00460

    Beamtenverhältnis, Disziplinarklage, Entfernung, Dienstvergehen,

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642

    Aberkennung des Ruhegehalt

  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 55.95
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 08.10.1996 - 1 D 102.95

    Unberechtigte Ansichnahme eines fehlerhaft bearbeiteten Auszahlungsscheins und

  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 94.95

    Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 61.95

    Öffnen eines Fangbriefes und Entwendung des Briefinhalts durch einen

  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 D 6.98

    Entwendung von Gegenständen durch einen Zollbeamten des mittleren Dienstes im

  • BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97

    Ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnis bei einer plötzlich entstandenen

  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

  • VG Oldenburg, 10.12.2003 - 14 A 3233/03

    Beamtenverhältnis; Beamter; Dienstherr; Dienstpflichtsverletzung; Dienstvergehen;

  • VG Trier, 20.02.2003 - 3 K 1633/02
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